Revisionen von Gas-Messanlagen
Die verschiedenen Revisionen im Überblick
Durch die Revision werden systematische Abweichungen der einzelnen Messwertaufnehmer sowie der gesamten Messeinrichtung erkannt. Bei Überschreiten eines Grenzwertes werden geeignete Maßnahmen eingeleitet.
Bei Revisionen wird unterschieden nach:
1. Revisionen in Verbindung mit Mengenumwerter/Tarifgerät
2. Revisionen in Verbindung mit Normdichteprüfungen
3. Revisionen in Verbindung mit Gaszählervergleichsmessungen
Revisionen von Gas-Messanlagen
Messanlagen müssen regelmäßig einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Mengenumwerter rechnen auf Basis des Betriebsdruckes und der Betriebstemperatur die vom Zähler gemessenen Betriebskubikmeter in Normkubikmeter um. Kleine messtechnische Fehler in oder an den Messaufnehmern können jedoch große Abrechnungsfehler nach sich ziehen, die aber wegen einer "schleichenden" Messfehleränderung nicht im normalen Verrechnungsverfahren festgestellt werden.
Deshalb wird in Abhängigkeit des Verbrauchsverhaltens beziehungsweise des Auslastungsgrades der Messanlage eine Messanlagen-Revision (1-4 Prüfungen pro Jahr) empfohlen. Mit diesen Arbeiten (Sichtkontrolle, Revision) kann die Mainova ServiceDienste GmbH beauftragt werden. Revisionen von Messanlagen und der damit verbundene Aufwand sind nicht Bestandteil der Netzanschlussverträge.